Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Gatzka & Reischmann
Gültig ab 1.August 2015
1.Vertragsschluß, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach Anmeldung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder durch die Teilnahme am ersten vereinbarten Trainingstermin. Die
Tennisschule ist der Annahme einer Trainings-Anmeldung frei.
2.Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der
Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen zwei und acht Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.
ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir,
auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Der Preis für eine Einzel-Trainerstunde beträgt 57,-Euro, für Zweier-Training 29,-Euro pro Person, für Dreier-Training 20,-Euro
pro Person und für Vierer-Training 16,-Euro pro Person, jeweils inklusive der gesetzliche Mehrwertsteuer. Gruppen- oder Veranstaltungspreise entnehmen Sie bitte den aktuellen Broschüren.
3.Sporttauglichkeit
Der Kunde versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten) und dass er uns über plötzlich
auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training sofort unterrichtet. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die
sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer sportgesund zu sein. Bei Trainingsteilnahme eines Minderjährigen versichern die
Erziehungsberechtigten die oben genannten Voraussetzungen.
4.Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die
Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre
Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
5.Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies
gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch
auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
6.Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Einzel-Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin unterrichten. Anderenfalls entfällt unsere
Leistungsverpflichtung. Gruppenunterricht kann nicht von einzelnen Personen nachgeholt werden, wenn mindestens eine Person aus der Gruppe an der Unterrichtsstunde teilgenommen hat. Unser Anspruch auf
das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Rechtzeitig von uns abgesagte oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausgefallene Gruppenstunden versuchen wir nachzuspielen. Sofern dies aus terminlichen
Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung.
7.Haftung
Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das
Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens.
Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
9.Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken 14 Tage vor Beginn des Blocks fällig. Zur Verwaltungsvereinfachung kann uns der Kunde eine
Einzugsermächtigung erteilen.
Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das in der Trainingsbestätigung angegebene Konto geleistet werden.
Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 6% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren
Verzugsschaden nachzuweisen.
10.Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3
Jahren aufzubewahren.